Arbeitsdienst 2018
Arbeitsdienst - Frühjahrsinstandsetzung unserer Tennisplätze
Die neue Sommersaison klopft schon an die Tür (auch wenn das Klopfen noch eher schwach ist ;-)). Wir alle wollen so früh wie möglich draußen wieder Tennis spielen.
Deshalb wollen wir am kommenden Samstag, den 24.03.2018 den ersten Arbeitsdienst machen, um alles um und auf den Plätzen und Clubheim vorzubereiten. Folgendes steht an:
- vor Platz 3 alten Sand aufladen und weg fahren
- Rinnen um die Plätze säubern
- Laub zusammen rechen
- Mauer zwischen Platz 2 und 3 ausbessern und streichen
- Plätze 1-4, Unkraut entfernen
- Betonsteine von den Plätzen abräumen
- Plätze 3-4, Sand abkratzen, neu einsanden
- Werbebanner aufhängen
- Bänke, Schirme, Netze aufbauen
- und was sonst noch so anfällt
Treffpunkt ist immer Samstag, ab 9:30h am Clubheim. Arbeitskleidung und Handschuhe sind von Vorteil.
- Sa, 24.03.2018
- Sa, 31.03.2018
- Sa, 07.04.2018
- Sa, 14.04.2018
- Sa, 21.04.2018
Da es wie jedes Jahr jede Menge Arbeit gibt, wäre es schön, wenn sich die anfallenden Arbeiten auf möglichst viele Schultern verteilen würden. Deshalb wäre ein zahlreiches Erscheinen, vor allem von den aktiven Spielern und Spielerinnen, sehr willkommen.
Zur Info hier nochmals unsere Arbeitsdienstregelung:
Passive Mitglieder, Mitglieder über 64 Jahre und Jugendliche bis 14 Jahre brauchen keinen Arbeitsdienst ableisten.
Dennoch wäre es natürlich schön, wenn alle, die Tennis spielen, sich auch an den Arbeiten mit beteiligen und sind deshalb bei den Arbeitsdiensten sehr gerne gesehen.
Mannschaftsspieler müssen 10 Arbeitsstunden, alle anderen Mitglieder müssen 5 Arbeitsstunden leisten oder ersatzweise 10€ pro nicht gearbeiteter Stunde bezahlen.
Erbrachte Stunden müssen zeitnah im ausliegenden Arbeitsbuch eingetragen werden. Wer bis zum 31.12. seine Stunden nicht erbracht hat, erhält eine entsprechende Abbuchung von seinem Konto!
Arbeitsdiensttätigkeiten sind vornehmlich die Pflege und Instandhaltung der Plätze/Anlage und des Clubhauses. Da es jederzeit genug zu tun gibt, sprecht einfach jemand aus der Vereinsleitung an. Nur die von der Vereinsleitung angegebenen Arbeiten sind als Arbeitsdienst anrechnungsfähig.